Fördermöglichkeiten
Die passende Qualifizierung ist gefunden, doch das Weiterbildungsbudget ist fast aufgebraucht - Welche Förderinstrumente gibt es?
- Prämiengutschein
- Weiterbildungsscheck
- Aufstiegs-BAföG
- Bildungsfreistellungsgesetz
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Stipendien
Unser QualifizierungsentwicklerInnen beim Paritätischen Thüringen e.V. beraten Sie gerne zu geeigneten Förderprogrammen des Bundes, des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) und unterstützten Sie bei der Antragsstellung.
Persönliche Beratung:
Nicole Walther 36202 26-281 |
Sindy Englisch 036202 26-281 |
Rona Freiberg 036202 26-110 |
René Schade 036202 26-281 |
Die QualifizierungsentwicklerInnen sind auch unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:
Nähere Informationen zu den QualifizierungsentwicklerInnen finden Sie unter: www.paritaet-th.de und www.qualifizierte-fachkraefte.de
Gefördert werden die Qualifizierungsentwicklerinnen durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Der Prämiengutschein ist eine Möglichkeit der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welcher zur Förderung der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung ausgegeben wird.
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Wer ist förderberechtigt?
· Erwerbstätige, die durchschnittlich mind. 15h/Woche arbeiten
· mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen von weniger als 20.000 € (bzw. weniger als 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten)
Wie wird gefördert?
· Zuschuss von 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren bis max. 500 € pro Prämiengutschein
· Inanspruchnahme jährlich möglich