Datum: Freitag, 06. August 2010 Um 09:00 - Samstag, 07. August 2010 Um 16:00
Untertitel:
Beschreibung:
Was braucht der/die GläubigerIn zur Durchführung der Vollstreckung? Wie kann er und wann in was vollstrecken? Der/die VermögenssorgebetreuerIn hat die Rechte des Klienten zu sichern. Es gilt schnell und zielstrebig zu entscheiden um Schaden zu vermeiden. Vollstreckungsrechtliche Kenntnisse sind folglich unumgänglich. Es werden die Vollstreckungsverbote und Hindernisse erläutert, aber auch die eidesstattliche Versicherung, deren Ziele, aber auch deren Möglichkeiten werden dargestellt. Was hat der/die BetreuerIn bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Betreuten zu beachten?
Was ist die Folge des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Lohn- und Kontenpfändung? Was wird, wenn es das Pfändungsschutzkonto gibt? Besonders diese rechtliche Veränderung soll besprochen werden. Welche Vorbereitungen sind von BetreuerInnen bis zum 1.10.2010 zu treffen?
Ziele der Veranstaltung:
Wie bekommt man Konten bis zum Pfändungsschutzkonto wieder „frei“ und danach die Konten die keine Pfändungsschutzkonten sind? Mit welchem Rechtsmittel kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren (Erinnerung, Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf Vorzugsbefriedigung, allgemeiner Vollstreckungsschutz, einstweilige Maßnahmen).
Ort:
Haus der PARITÄT
Ausrichter:
PARITÄTISCHES Bildungswerk Thüringen
Referent(en):
Otto Wesche
Diplom-Rechtspfleger
Zusatz:
Hinweis:
Bitte bringen Sie eine Zivilprozessordnung
(ZPO) mit!
Weitere Veranstaltungen:
Förderung:
Zielgruppe:
selbständig und ehrenamtlich arbeitende BetreuerInnen, MitarbeiterInnen von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, NachlasspflegerInnen, Interessierte