Die Abgabe ärztlich verordneter Medikamente an die PatientenInnen bzw. BewohnerInnen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt
weitgehend eigenverantwortlich durch das angestellte Pflegepersonal. Rechtliche oder tatsächliche Probleme bei der Medikamentenabgabe ergeben sich in aller Regel nicht, weil das Pflegepersonal hinsichtlich dieser Tätigkeit besonders ausgebildet bzw. angeleitet ist.
Anders ist die Situation bei der Medikamentenabgabe in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und ähnlichen Einrichtungen. Dort stehen nämlich ärztliche und pflegerische MitarbeiterInnen meistens nicht zur Verfügung, so dass letztlich angeleitete “Laien” eine notwendige Medikamentenabgabe durchführen bzw. beaufsichtigen müssen. Diese völlig andere Situation wirft immer wieder Fragen auf.
Ziele der Veranstaltung:
• Gesetzliche Grundlagen, Haftungsbeispiele
• Verblisterung von Arzneimitteln
• Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Arzneimitteln
• Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln, Ausnahmeregeln
• Wirkungsweisen und Wechselwirkungen bestimmter Arzneimittel
• Fragen und Probleme
Ort:
Haus der PARITÄT
Ausrichter:
PARITÄTISCHES Bildungswerk Thüringen
Referent(en):
Christine Fischer
Diplom-Biologin
Inge Wagner
Dipl. Ing. (FH)
Gerhard Brunner (angefragt)
Landespharmazierat
Zusatz:
Hinweis:
Weitere Veranstaltungen:
Förderung:
Zielgruppe:
MitarbeiterInnen von WfbM und ähnlichen Einrichtungen